Frau Krogmann, Ich hätte da eine Idee!
Juni 14th, 2009
Jörg-Olaf Schäfers schrieb auf Netzpolitik.org einen interessanten Gedanken nieder bei dem es um die Frage
Warum sollte dem BKA (oder einer entsprechend legitimierten Stelle) nicht möglich sein, was Jugendschutz.net nach eigenen Angaben seit Jahren erfolgreich praktiziert: Durch sachlich formulierte Hinweisschreiben Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten vom Netz zu nehmen?
geht.
Dazu hat er einen Brief über Abgeordnetenwatch geschickt mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau Krogmann,
sie schreiben, dass das BKA “aus Achtung vor der Souveränität der Staaten” mit Hinweisen auf kinderpornographische Inhalten nicht an “die in diesen Staaten ansässigen host-provider” herantreten würde.
Das verstehe ich nicht, schließlich reden wir nicht von einem Polizeieinsatz, sondern von informellen Hinweisschreiben. Vor allem aber frage ich, warum “Jugendschutz.net”, immerhin eine der KJM angegliederte halbstaatliche Stelle der Länder, diese Achtung zu fehlen scheint? Diese schreibt bereits in einem Bericht aus dem Jahr 2007 (PDF) über ihre Tätigkeit:
“Im Ausland lässt sich die Einhaltung des Jugendschutzes am besten über die Kontaktaufnahme zu Host-Providern durchsetzen, die den Speicherplatz im Internet zur Verfügung stellen. Mit Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen konnte jugendschutz.net 2007 insbesondere die Entfernung rechtsextremer Angebote erreichen. In 80 % der Fälle war das so genannte Notice-and-Take-Down-Verfahren erfolgreich.”
Der “kleine Dienstweg” scheint also durchaus zu funktionieren. Offenbar selbst bei rechtsextremen Angeboten, wo die Rechtslage im Ausland ja weit weniger eindeutig als bei Kinderpornographie ist. Siehe dazu auch den Punkt “Internationale Zusammenarbeit” auf der Webseite von Jugendschutz.net:
“jugendschutz.net hat in den letzten Jahren internationale Kontakte aufgebaut und geht auch gegen jugendschutzrelevante Angebote im Ausland vor, indem Provider über Verstöße informiert und um Schließung gebeten oder unzulässige Angebote an zuständige Stellen im Ausland gemeldet werden. Diese Praxis ist insbesondere bei schweren Verstößen (z.B. Rassismus, grenzwertiger Kinderpornografie) durchaus erfolgreich.”
Daher meine Frage: Wäre eine solche Regelung nicht auch für das BKA denkbar? Könnte das BKA ggf. nicht bei “Jugendschutz.net” um “Amtshilfe” bitten? Mir scheint eine solche Lösung jedenfalls sinnvoller, als mit Rücksicht auf doch eher theoretische Befindlichkeiten im Ausland Hand an unsere Verfassung zu legen.
Natürlich interessiert mich nun wie die Reaktion wohl ausfallen wird
Leave a Reply